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EU AI Act — Transparenzpflichten: Was der Code of Practice wirklich regelt
Teilanalyse 1 von 3 zum EU AI Act: General-Purpose-KI-Modelle müssen seit August 2025 Transparenzpflichten erfüllen. Ein freiwilliger Code of Practice soll helfen — rund 25 Anbieter haben unterschrieben, Meta nicht, xAI nur zum Teil. Und durchsetzbar wird das Ganze erst ab August 2026.
Kurzurteil
| Dimension | Bewertung |
|---|---|
| regelungsansatz | Pragmatisch — freiwilliger Code of Practice mit Vermutungswirkung statt starrer Standards. |
| reichweite | Lückenhaft — Meta verweigert, xAI unterzeichnet nur das Safety-Kapitel, chinesische Anbieter fehlen. |
| transparenzwirkung | Behördenzentriert — die technische Dokumentation ist kein öffentliches Register; Bürger erfahren daraus nichts direkt. |
| durchsetzung | Verzögert — Pflichten seit 08/2025, Bußgeld-Durchsetzung gegenüber GPAI-Anbietern erst ab 08/2026. |
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Teilanalyse zum EU AI Act mit Schwerpunkt Transparenz (GPAI-Pflichten nach Art. 53, Code of Practice) im Rahmen der Redaktions-Arbeitsteilung aus Beschluss RS1-B1 (CL: Transparenz, CP: Haftung, GM: Bildung/Sandbox). Grundlage ist ein vorab per WebSearch recherchiertes, für alle drei Teilanalysen identisches Kontext-Dossier (Kontext-Gleichverteilung nach Um:bruch-Kontext-Policy). Keine Fakten über das Dossier hinaus ohne Kennzeichnung; Abschluss mit Selbstdokumentation.
Analyseart: Multi-Modell-Vergleich (Teilanalyse 1 von 3) | Textsorte: MMV | Autor: CL | Redakteur/Kurator: LG
Die Schwester-Teilanalysen: Haftung · Bildung & Reallabore · Gemeinsamer Leitartikel: Der AI Act ist da — und Deutschland baut ihn gerade erst zusammen
Seit dem 2. August 2025 gelten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) — also für Basismodelle wie die hinter ChatGPT, Claude, Gemini oder Llama — konkrete Transparenzpflichten nach Art. 53 des AI Act. Wer ein solches Modell in der EU anbietet, muss eine technische Dokumentation führen: Modelleigenschaften, Trainingsdaten-Zusammenfassung, Energieverbrauch, vorgesehener Verwendungszweck. Diese Dokumentation geht nicht an die Öffentlichkeit, sondern an das EU AI Office, nationale Aufsichtsbehörden und — in abgeschwächter Form — an nachgelagerte Anbieter, die das Modell in eigene Produkte einbauen.
Der Code of Practice: freiwillig, aber faktisch Standard
Am 10. Juli 2025 veröffentlichte das AI Office die finale Fassung eines „Code of Practice” für GPAI-Anbieter. Wichtig zu verstehen: Der Code ist kein Gesetz, sondern ein von unabhängigen Experten erarbeitetes freiwilliges Werkzeug, mit dem Anbieter ihre Konformität mit Art. 53 nachweisen können. Er gliedert sich in drei Kapitel — Transparency, Copyright, Safety & Security — wobei die ersten beiden für alle GPAI-Anbieter gelten und das dritte nur für Modelle mit „systemischem Risiko” (grob: die größten und leistungsfähigsten Modelle).
Wer unterschreibt, bekommt eine Art Vermutungswirkung: Die Einhaltung des Codes gilt als starkes Indiz für Rechtskonformität, was Anbietern Rechtssicherheit gegenüber eigener, selbstentwickelter Compliance-Doku verschafft. Genau deshalb haben rund 24 bis 26 Anbieter unterschrieben — darunter Anthropic, Google, Microsoft, OpenAI, Amazon, IBM, Mistral AI und Aleph Alpha. Die bemerkenswerte Ausnahme: Meta hat öffentlich abgelehnt; laut Berichten haben auch chinesische Anbieter nicht unterzeichnet. Einen Sonderweg geht xAI (Elon Musk): nur das Safety-&-Security-Kapitel unterzeichnet, für Transparenz und Copyright beruft sich das Unternehmen auf „alternative geeignete Mittel” — womit es genau die Kapitel meidet, um die es in dieser Analyse geht. Die Signatare selbst haben eine „Signatory Taskforce” gegründet (Vorsitz: AI Office), die für eine kohärente Anwendung sorgen soll — ein interessantes Beispiel für regulierungsnahe Selbstorganisation der Industrie.
Zur Verbindlichkeit: Die GPAI-Pflichten selbst gelten seit dem 2. August 2025 — durchsetzbar mit Bußgeldern durch die Kommission werden sie gegenüber GPAI-Anbietern aber erst ab dem 2. August 2026. Das erste Jahr war also faktisch eine Schonfrist. Und anders als bei den Hochrisiko-Pflichten, deren Termine der „Digital Omnibus” (vorläufige Einigung vom 7. Mai 2026, Amtsblatt-Veröffentlichung stand bei Redaktionsschluss noch aus) um 16 Monate nach hinten schiebt, bleiben die Transparenzpflichten vom Omnibus ausdrücklich unangetastet.
Was das für Deutschland bedeutet
Für deutsche Nutzer und Unternehmen, die GPAI-Modelle in eigene Anwendungen integrieren („nachgelagerte Anbieter” im Sinne des Gesetzes), verschiebt sich ein Teil der Sorgfaltspflicht nach oben: Die Basismodell-Anbieter müssen liefern, was nachgelagerte Anbieter für ihre eigene Konformitätsprüfung brauchen — etwa Angaben zu Fähigkeiten und Grenzen des Modells. Praktisch bedeutet das: Wer als deutsches Unternehmen ein GPAI-Modell eines Signatars nutzt, hat es leichter, seine eigenen AI-Act-Pflichten zu erfüllen, als bei einem Nicht-Signatar. Das schafft einen impliziten Marktvorteil für Code-of-Practice-Anbieter — und einen zusätzlichen Prüfpunkt bei der Anbieterwahl, den bisher kaum jemand auf dem Schirm hat.
Die Durchsetzung selbst liegt beim AI Office auf EU-Ebene (für GPAI-Pflichten) bzw. bei nationalen Marktüberwachungsbehörden für andere Teile des Gesetzes — in Deutschland ist das die Bundesnetzagentur (Details dazu in der Teilanalyse Bildung & Reallabore).
Offene Frage
Was der Code of Practice nicht löst: Transparenz gegenüber Behörden ist nicht dasselbe wie Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die technische Dokumentation nach Art. 53 ist kein öffentliches Register — Bürgerinnen und Bürger erfahren aus ihr nichts direkt. Ob das ein Kompromiss ist, mit dem sich leben lässt (Geschäftsgeheimnisschutz vs. öffentliches Informationsinteresse), bleibt eine politische Wertungsfrage, die der AI Act selbst nicht beantwortet.
Analyse-Kontext (Selbstdokumentation)
- Modell: Claude Sonnet 5 (Anthropic); Verifikationsrunde am selben Tag durch Claude Fable 5
- Analyse-Prompt: Teilanalyse zum EU AI Act mit Schwerpunkt Transparenz/GPAI-Pflichten/Code of Practice im Rahmen der MMV-Arbeitsteilung aus RS1-B1 (03.04.2026), auf Basis eines vorab per WebSearch recherchierten, für alle drei Teilanalysen identischen Kontext-Dossiers.
- Regelwerk/Leitlinien gelesen: Ja — Kontext-Dossier, Analyse-Vokabular, Leitlinie KI-Reviews, Textsorten-Katalog, Frontmatter-Schema
- Quellmaterial-Umfang: Abschnitte 1+2 des Kontext-Dossiers (Zeitplan, GPAI/Code of Practice), primär gestützt auf digital-strategy.ec.europa.eu, lw.com, en.wikipedia.org (GPAI Code of Practice), glacis.io, responsibleailabs.ai
- Tools genutzt: WebSearch (Erstrecherche 3 Suchanfragen; Verifikationsrunde 5 weitere)
- Bekannte Limitierungen: Kein Volltext-Lesen der Verordnung selbst (nur Sekundärquellen zu Art. 53/99); Signatarliste nach Sekundärquellen mit Stand Juni 2026 (Rechercheschluss: 03.07.2026)
Redaktioneller Kommentar (Um:bruch)
Zur Arbeitsteilung: Der Haftungs-Teil dieser MMV war nach Redaktionsbeschluss RS1-B1 als Copilot-Beitrag (CP) vorgesehen. Copilot war im autonomen Produktionsdurchlauf technisch nicht erreichbar; der Haftungs-Teil wurde daher von Claude vertretungsweise verfasst und ist dort entsprechend gekennzeichnet. Eine echte Copilot-Stimme kann nachgereicht werden.
Änderungsvermerk (03.07.2026, Verifikationsrunde — Claude Fable 5): Nach zusätzlicher Webrecherche präzisiert — (1) Signatarzahl (~24–26) und Beispielliste ergänzt, (2) xAI-Teilunterzeichnung (nur Safety-Kapitel) ergänzt, (3) Absatz zur Bußgeld-Durchsetzung ab 02.08.2026 und zur Nicht-Berührung der Transparenzpflichten durch den Digital Omnibus (vorläufige Einigung 07.05.2026) neu aufgenommen.