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Ausreisegenehmigung Bundeswehr beantragen: Die vollständige Anleitung (§ 3 WPflG)

Um:bruch-Redaktion (LG, CL)

Wie beantrage ich die Ausreisegenehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr? § 3 Abs. 2 WPflG schreibt kein Verfahren vor — jede formlose Mitteilung gilt. Diese Anleitung erklärt E-Mail, Brief, Fax, Postkarte und Telefon, mit fertigen Vorlagen für alle 15 Karrierecenter.

Update, Mai 2026: Das BMVg hat am 16. April 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, die pauschal von der Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 WPflG befreit. Eine individuelle Abmeldung ist aktuell nicht mehr nötig. Die Anleitung bleibt als Archiv und für den Fall online, dass die Befreiung aufgehoben wird.

Ein Service von Um:bruch — um-bruch.org Form: Formlos. Medium: Egal. § 3 Abs. 2 WPflG.

→ Anleitung als PDF herunterladen · → Zum Postkarten-Generator


Warum Sie sich abmelden sollten

Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer von 17 bis 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (§ 3 Abs. 2 WPflG).

Das Gesetz regelt, dass Sie eine Genehmigung brauchen. Es regelt nicht wie. Über drei Monate nach Inkrafttreten gibt es: kein Formular, kein digitales Verfahren, keine Verwaltungsvorschrift, keine Frist, keine Zuständigkeitstabelle.

Wir helfen gerne.

Warum auch Sie sich abmelden sollten

„Aber ich bin doch gar nicht betroffen?”

Sind Sie sicher? Wir empfehlen die präventive Abmeldung für:

  • Urlauber — Wer garantiert Ihnen, dass Sie rechtzeitig zurück sind? Eine Bahnverspätung, ein gestrichener Flug, eine Pandemie — und aus zwei Wochen werden vier Monate.
  • Grenzgänger — Sie fahren nur zur Arbeit nach Frankreich, Polen, in die Schweiz? Jeden Tag? Das sind 365 Ausreisen pro Jahr. Hat Ihnen schon mal jemand erklärt, wie das gezählt wird? Uns auch nicht.
  • Geschäftsreisende — Drei Monate kumuliert? Am Stück? Pro Kalenderjahr? Niemand weiß es.
  • Frauen — Das Gesetz betrifft aktuell nur „männliche Personen”. Aber: Erstens weiß man nie, ob man nicht noch ein Mann wird. Und zweitens — wenn keine Männer mehr da sind, sind die Frauen dran. Wir empfehlen die präventive Abmeldung. Sicher ist sicher.

Was das Gesetz sagt

„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.”

— § 3 Abs. 2 WPflG

FrageAntwort
Wer ist betroffen?Männliche Personen, 17–45 (bis 31.12. des Jahres, in dem Sie 45 werden)
Ab wann gilt es?Auslandsaufenthalt von mehr als 3 Monaten
Wer erteilt die Genehmigung?Das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr
In welcher Form?Steht nicht im Gesetz
Über welchen Kanal?Steht nicht im Gesetz
Innerhalb welcher Frist?Steht nicht im Gesetz
Was passiert bei Verstoß?Steht nicht im Gesetz

Wie Sie sich abmelden können

Da das Gesetz kein Verfahren vorschreibt, ist jede formlose Mitteilung an Ihr zuständiges Karrierecenter gleichermaßen gültig:

KanalHinweise
E-MailSchnell und dokumentierbar. Empfohlen für den Erstversuch.
BriefEinschreiben empfohlen — die Bundeswehr hat Erfahrung im Verlieren von Dingen.
FaxBevorzugtes Medium der Bundesverwaltung seit 1985. Weiterhin im Einsatz.
TelefonKarrierecenter-Hotline. Nennen Sie Ihren Rang und Namen!
PostkarteJust in time: Aus dem Urlaubsland besonders stilvoll. Vorlagen und Generator: um-bruch.org
SMS160 Zeichen reichen. Vielleicht.
FlaschenpostNur Glasflaschen, kein PET — Umweltvorschriften gelten auch auf hoher See.
BrieftaubeNur ausgebildete Tiere mit gültiger Arbeitserlaubnis. Tote Brieftauben werden nicht als zugestellt erkannt.
RauchzeichenNur im Friedensfall — bei brennenden Städten nicht mehr von Kriegsfolgen zu unterscheiden.

Die Eskalationsleiter

Keine Antwort? Kein Problem. Versuchen Sie es täglich mit einem anderen Kanal:

WocheKanalIhre Nachricht
1E-MailHöflich und korrekt. Keine Antwort? Weiter.
2Brief (Einschreiben)Amtsdeutsch, mit Rückschein. Dokumentiert.
3Fax„Wir dachten, Sie mögen das.”
4Postkarte aus dem Urlaubsland„Bin schon da, Antrag folgt.”
5SMS160 Zeichen reichen.
6Telegramm*„Seit 2022 eingestellt.”
7FlaschenpostNur Glasflaschen. Umwelt geht vor.
8Brieftaube„Funktionierte im Ersten Weltkrieg.”

* Da der Telegrammdienst eingestellt ist, empfehlen wir, die Nachricht handschriftlich auf ein Blatt Papier zu schreiben, es dreimal zu falten und mit dem Vermerk „DRINGEND — TELEGRAMM” an das Karrierecenter zu senden.

Nach 8 Wochen beginnen Sie von vorne. Schließlich könnte sich das Verfahren inzwischen geändert haben.


Vorlage 1: E-Mail

Betreff: Pflichtgemäße Mitteilung gem. § 3 Abs. 2 WPflG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich pflichtgemäß mit, dass ich beabsichtige,
die Bundesrepublik Deutschland für einen Zeitraum von mehr
als drei Monaten zu verlassen.

Name:       ______________________________
Geb.-Datum: ______________________________
Reiseziel:  ______________________________
Zeitraum:   vom ____________ bis ____________
Grund:      ______________________________

Da § 3 Abs. 2 WPflG weder Form, Frist noch Verfahren
für die Einholung der Genehmigung vorschreibt, betrachte
ich diese E-Mail als formgerecht.

Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir mit,
ob die Genehmigung erteilt wird. Sofern ich innerhalb von
14 Tagen keine Antwort erhalte, gehe ich davon aus, dass
keine Einwände bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
______________________________

Vorlage 2: Telefonleitfaden

„Guten Tag, hier Gefreite/r ____. Melde beabsichtigte Abwesenheit vom Bundesgebiet gemäß § 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz.

Abreisedatum: ____. Uhrzeit: ____ Uhr. Zielgebiet: ____. Voraussichtliche Dauer: ____.

Melde weiterhin: Kein Formular vorgefunden. Kein Verfahren bekannt. Kein Ansprechpartner identifiziert. Erbitte Handlungsanweisung.

Sofern keine Weisung erfolgt, betrachte ich die Abwesenheit als genehmigt. Melde mich bei Rückkehr — oder per Postkarte aus dem Einsatzgebiet.

Ende der Meldung.”


Vorlage 3: Postkarte (handschriftlich)

An: Karrierecenter der Bundeswehr ____________
    [Adresse siehe Liste unten]

Betr.: Abmeldung gem. § 3 Abs. 2 WPflG

Hiermit melde ich, ____________, mich ab
aus der Bundesrepublik Deutschland.

Reiseziel: ____________
Dauer: ____________

Im Kriegsfall erreichen Sie mich unter: ____________

Herzliche Grüße aus ____________

Tipp: Nutzen Sie unseren Postkarten-Generator — Name und Karrierecenter eingeben, druckfertige Postkarte herunterladen, frankieren (0,95 €), abschicken. Fertig.


Ihr zuständiges Karrierecenter

Es gibt 15 Karrierecenter der Bundeswehr. Welches für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Eine offizielle Zuständigkeitstabelle gibt es nicht. Wie so vieles.

#KarrierecenterE-Mail
1Berlinkarrcbwberlineingang@bundeswehr.org
2Dresdenkarrcbwdresdeneingang@bundeswehr.org
3Düsseldorfkarrcbwduesseldorfeingang@bundeswehr.org
4Erfurtkarrcbwerfurteingang@bundeswehr.org
5Hannoverkarrcbwhannovereingang@bundeswehr.org
6Kasselkarrcbwkasseleingang@bundeswehr.org
7Kielkarrcbwkieleingang@bundeswehr.org
8Magdeburgkarrcbwmagdeburgeingang@bundeswehr.org
9Mainzkarrcbwmainzeingang@bundeswehr.org
10Münchenkarrcbwmuencheneingang@bundeswehr.org
11Nürnbergkarrcbwnuernbergeingang@bundeswehr.org
12Saarlouiskarrcbwsaarlouiseingang@bundeswehr.org
13Schwerinkarrcbwschwerineingang@bundeswehr.org
14Stuttgartkarrcbwstuttgarteingang@bundeswehr.org
15Wilhelmshavenkarrcbwwilhelmshaveneingang@bundeswehr.org

Allgemeine Karriereberatung: 0800 9800880 (Mo–Fr, kostenlos)

Hinweis: Die E-Mail-Adressen folgen dem Schema karrcbw[stadt]eingang@bundeswehr.org. Für Erfurt ist das Schema verifiziert, für die übrigen Standorte plausibel, aber nicht offiziell bestätigt. Im Zweifel: Hotline anrufen — oder eine Brieftaube schicken.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich mich auch bei Kurzreisen abmelden? Das Gesetz gilt erst ab 3 Monaten. Aber: Wer garantiert Ihnen, dass Sie rechtzeitig zurück sind? Eine Bahnverspätung und aus zwei Wochen werden vier Monate. Wir empfehlen: im Zweifel abmelden.

Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde? Unklar. Konsequenzen bei Verstoß sind „noch nicht abschließend geregelt”. Das Gesetz existiert, das Verfahren nicht, die Sanktion auch nicht.

Gilt das auch für Frauen? Aktuell nicht. § 3 Abs. 2 WPflG betrifft nur „männliche Personen”. Wir empfehlen Frauen dennoch die präventive Abmeldung — man weiß nie, ob man nicht noch ein Mann wird.

Ich bin Grenzgänger und fahre täglich zur Arbeit ins Ausland. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen kumulierten und zusammenhängenden Aufenthalten. Ob 90 Tagesausreisen als „länger als drei Monate” gelten, ist nicht geregelt. Wir empfehlen: sicherheitshalber abmelden.

Was ist, wenn ich keine Antwort bekomme? Versuchen Sie es auf einem anderen Kanal. Siehe: Eskalationsleiter (oben). Nach 8 Wochen beginnen Sie von vorne.

Gibt es ein offizielles Formular? Nein (Stand: April 2026). Dieses Dokument hat keine Rechtsgrundlage. Das offizielle auch nicht.


Warum das alles erlaubt ist

Falls Sie sich fragen, ob eine Postkarte wirklich ein gültiger Antrag ist: Ja. Und zwar kraft Gesetz.

§ 10 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) regelt, was passiert, wenn ein Fachgesetz kein Verfahren vorschreibt:

„Das Verwaltungsverfahren ist an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen.”

§ 3 Abs. 2 WPflG schreibt keine Form vor. Also greift der Default: Formfreiheit. Jede Mitteilung — per E-Mail, Brief, Fax, Postkarte oder mündlich — ist gleichermaßen formgerecht.

Satire ist durch Art. 5 GG geschützt. Die Ausreisegenehmigung durch § 3 Abs. 2 WPflG. Eines von beiden funktioniert.


Downloads

→ Zum interaktiven Postkarten-Generator


Um:bruch — Denkfabrik für gesellschaftlichen Wandel. Lizenz: CC BY 4.0. Stand: April 2026.

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