Textsorte: EDT (Editorial/Einordnung) | Faktenstand: 27. Juli 2026
Am heutigen 27. Juli ist der europäische AI Omnibus in Kraft getreten. Er soll Verfahren im AI Act vereinfachen, Fristen für einzelne Pflichten anpassen und Reallabore zugänglicher machen. Das ist ein wichtiger, aber leicht missverständlicher Moment: Vereinfachung bedeutet nicht, dass die frühen Regeln zur Transparenz verschwinden.
Im Gegenteil. Schon am 2. August 2026 werden zentrale Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act anwendbar. In einer Öffentlichkeit, in der Texte, Bilder, Stimmen und Videos zunehmend maschinell erzeugt oder verändert werden können, ist das keine Formalie. Es geht um eine sehr praktische Frage: Woran erkennen Menschen, ob sie mit einem System sprechen, einen synthetischen Inhalt sehen oder einer redaktionell verantworteten Veröffentlichung begegnen?
Drei Ebenen, die man auseinanderhalten sollte
Erstens gibt es das Gesetz. Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter bestimmter interaktiver Systeme dazu, Menschen darüber zu informieren, dass sie mit KI interagieren — sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Für generative Systeme sieht der Artikel außerdem maschinenlesbare Kennzeichnungen für künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte vor, soweit dies technisch machbar ist.
Zweitens gibt es Pflichten für diejenigen, die Systeme einsetzen. Bei Deepfakes muss kenntlich gemacht werden, dass Bild-, Ton- oder Videomaterial künstlich erzeugt oder verändert wurde. Besonders relevant für den öffentlichen Diskurs ist eine weitere Regel: KI-generierte oder KI-manipulierte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse müssen offengelegt werden. Ausgenommen sind nur Texte, die einen Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen haben und für deren Veröffentlichung eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung trägt. Die Europäische Kommission hat dazu am 20. Juli Leitlinien veröffentlicht.
Drittens gibt es Hilfsmittel für die Umsetzung. Der europäische Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte beschreibt technische Markierungen, Kennzeichnungen und Abläufe für Anbieter und Einsetzer. Er ist freiwillig. Die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht. Wer den Kodex nicht unterzeichnet, ist deshalb nicht automatisch regelwidrig; die Einhaltung muss dann aber auf anderem Weg nachgewiesen werden. Auch eine Unterschrift ersetzt keine sorgfältige Prüfung im Einzelfall.
Diese Unterscheidung verdient Aufmerksamkeit. Ein freiwilliger Kodex kann gemeinsame Praxis und technische Interoperabilität fördern. Er ist aber weder ein Freibrief noch ein Ersatz für verständliche Hinweise an echte Menschen.
Was sich für Redaktionen und Organisationen praktisch ändert
Die neuen Regeln sind kein Auftrag, jeden KI-Einsatz mit einem Warnschild zu versehen. Sie zielen auf konkrete Risiken von Täuschung und Manipulation. Gerade deshalb hilft eine präzise, nicht pauschale Praxis.
Für Redaktionen heißt das: Eine redaktionell verantwortete Veröffentlichung bleibt nicht deshalb unzuverlässig, weil KI bei Recherche, Struktur oder Formulierung geholfen hat. Für die Ausnahme ist entscheidend, dass ein menschlicher Prüf- oder Kontrollprozess stattfindet und eine natürliche oder juristische Person redaktionelle Verantwortung übernimmt — einschließlich der Verantwortung für Quellen und Korrekturen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen bei KI-generierten Texten zu öffentlichen Themen, greift die Transparenzpflicht besonders deutlich.
Für Unternehmen, Vereine, Schulen und Verwaltungen empfiehlt sich vor dem Stichtag eine kleine Bestandsaufnahme:
- Interaktive Systeme erfassen: Wo beantworten Chatbots oder Assistenten Fragen von Beschäftigten, Kundinnen oder Bürgern? Ist dort verständlich, dass KI beteiligt ist?
- Inhalte trennen: Welche Bilder, Stimmen, Videos oder Texte werden generiert oder verändert? Bei welchen davon könnte ein Publikum fälschlich Authentizität annehmen?
- Verantwortung benennen: Wer prüft KI-gestützte Veröffentlichungen fachlich und redaktionell? Wie können Fehler gemeldet und korrigiert werden?
- Technische Nachweise prüfen: Können Herkunftsinformationen oder maschinenlesbare Markierungen sinnvoll verwendet werden? Eine sichtbare Kennzeichnung und technische Erkennbarkeit erfüllen unterschiedliche Zwecke; beides sollte nicht verwechselt werden.
- Nicht nur auf ein Logo vertrauen: Kennzeichnungen helfen, aber sie ersetzen weder Medienkompetenz noch journalistische Prüfung. Manipulierte Inhalte können ohne Markierung zirkulieren; umgekehrt beweist eine Markierung allein nicht, dass ein Inhalt falsch ist.
Das ist bewusst keine Rechtsberatung. Die genaue Pflicht hängt vom jeweiligen System, seiner Rolle in der Wertschöpfungskette und vom Kontext der Veröffentlichung ab. Doch die fünf Fragen schaffen eine belastbare Grundlage, bevor die Frist erreicht ist.
Der eigentliche Maßstab: nachvollziehbare Verantwortung
Die Debatte über KI-Kennzeichnung wird oft als Wahl zwischen Innovation und Regulierung erzählt. Das greift zu kurz. Gute Transparenz kann Innovation überhaupt erst gesellschaftlich tragfähig machen: Wer nachvollziehen kann, wann KI beteiligt war und wer eine Veröffentlichung verantwortet, kann Informationen besser einordnen, Fehler ansprechen und begründetes Vertrauen aufbauen.
Der heute wirksam gewordene AI Omnibus verändert den Zeitplan und manche Verfahren. Er ändert aber nicht diesen Kern: Technik, die Kommunikation verändert, braucht erkennbare Zuständigkeiten. Der 2. August ist deshalb weniger ein Endpunkt als ein guter Anlass, die eigene Praxis sichtbar und überprüfbar zu machen.
Quellen
- Europäische Kommission: AI Omnibus enters into force (27.07.2026)
- Europäische Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten (20.07.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50
- Europäische Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (20.07.2026)
- Europäische Kommission: Fragen und Antworten zur Unterzeichnung des Transparenz-Kodex
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von GPT-5.6 erstellt. Die Quellen wurden vor Veröffentlichung gegen Primärquellen geprüft; die redaktionelle Verantwortung und die Prüfung des Textes liegen bei Um:bruch.